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Gemeinde Ehrenkirchen
Jengerstr. 6
79238 Ehrenkirchen
Tel +49(0)7633 804-0
Fax +49(0)7633 804-20
gemeinde@ehrenkirchen.de
Jugendmusikschule
Leiter: Joachim Baar
Geschäftsstelle
Auf dem Rempart 7
79219 Staufen
Tel.: (0 76 33)8 27 11
Geschäftszeiten: Mo-Fr von 9:00 bis 12:00 Uhr
Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 16:00 bis 18:00 Uhr
Unsere Bankverbindungen
Konto Nr. 9 153 958 Sparkasse Staufen (BLZ 680 523 28)
Konto Nr. 455 00 Volksbank Staufen (BLZ 680 923 00)
Jugendmusikschule Südlicher Breisgau e. V.
Kurzinfo
Die Jugendmusikschule Südlicher Breisgau e. V. wurde 1978 gegründet.
In 13 Mitgliedsgemeinden und 12 Teilorten unterrichtet ein Kollegium von 97 Lehrern zurzeit ca. 2.280 Schüler im Alter von 4 - 24 Jahre, an insgesamt 61 Unterrichtsstätten. Die 28 Unterrichtsangebote beinhalten alle gängigen Instrumente sowie musikalische Früherziehung, Grundausbildung, Spielkreise, Kammermusikensembles, Orchester, Jazz- und Rockband.
Mitgliedsgemeinden:
Au, Bad Krozingen, Bollschweil,. Ebringen, Ehrenkirchen, Horben, Merzhausen, Münstertal, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Staufen, Wittnau und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Schulordnung
Die Jugendmusikschule ist als musikalische Bildungseinrichtung allen interessierten und begabten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugänglich.
Aufgabe der Jugendmusikschule ist es:
- Kinder und Jugendliche möglichst früh zur Musik hinzuführen
- Den Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren zu fördern
- Musikalische Begabung zu finden, individuell zu fördern und eventuell auf ein Berufsstudium vorzubereiten.
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Formular, das bei den Bürgermeisterämtern der dem Verein angeschlossenen Gemeinden, bei der Geschäftsstelle in Staufen oder als Download erhältlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Musikschule besteht nicht. Bei Lehrer- oder Raummangel sind Wartezeiten bis zum Unterrichtsbeginn nicht auszuschließen.
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Schuljahr ist das Kalenderjahr. Abmeldungen/Kündigungen: Das Unterrichtsverhältnis muss schriftlich - unter Einhaltung einer 6-wöchigen Frist - zum 30.3. oder 30.9. gekündigt werden. Die Kündigung muss an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegenzunehmen. In begründeten Einzelfällen (z. B. längere Krankheit, Wohnortwechsel oder Schüleraustausch) werden - gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen - Ausnahmen zugelassen. Erfolgt keine schriftliche Abmeldung, so verlängert sich der Musikschulunterricht stillschweigend um ein weiteres Halbjahr.
Neubeginn von Grundkursen: im Monat Januar eines Jahres - Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung der öffentlichen Schulen. An gesetzlichen und beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Fallen mehrere Feiertage auf gleiche Wochentage, so erfolgt Sonderregelung. Von Schülern versäumte Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung kann die Gebühr auf schriftlichen Antrag hin ausgesetzt werden. Bei Verhinderung des Lehrers (nicht Krankheit) werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. Bei Krankheit des Lehrers werden die bezahlten Unterrichtsstunden ab der 5. Unterrichtswoche entsprechend rückvergütet. Die Lehrkraft ist berechtigt, einmal im Jahr die Unterrichtsstunde zur Weiterbildung ausfallen zu lassen.
- Der Unterricht findet grundsätzlich in den Schulen der Mitgliedsgemeinden statt. Die Geschäftsstelle behält sich Ausnahmen vor.
- Unfallversichert sind die Schüler beim Badischen Gemeindeversicherungsverband. Die Versicherung erstreckt sich auf Schulweg, Unterricht und eventuelle Wartestunden. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.
- Leihinstrumente (nur Streichinstrumente) werden gegen eine Leihgebühr befristet ausgeliehen.
Unterrichtsangebot
- Musisch-rhythmische Erziehung (MRE): für Kinder ab 3 Jahren
fördert durch Darstellung von Klängen die Bereitschaft zur Bewegung, baut Bewegungshemmungen ab, schult Körperhaltung und Körperbeherrschung sowie Verständnis für den Zusammenhang von Sprache und Rhythmus.
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Musikalische Früherziehung (MFE): für Vorschulkinder ab 4 ½ Jahren
bzw. 1 ½ Jahre vor Einschulung
fördert auf spielerische Art die musikalische Begabung, die kreativen Fähigkeiten und das soziale Verhalten des Kindes: durch Singen, Sprechen, Bewegen nach Musik, Gestalten von einfachen Liedern und Gedichten, Bewegungs- und Tanzspiele, Rhythmik, Wahrnehmen und Erklären von Geräuschen und Musikbeispielen, elementare Instrumentenkunde, Spiel mit Rhythmusinstrumenten, Stab- und Glockenspielen.
- Musikalische Grundausbildung (MAG): für Grundschüler der 1. u. 2. Klasse
Sie bereitet, wie die musikalische Früherziehung, altersgerecht auf eine instrumentale oder vokale Ausbildung an der Jugendmusikschule vor. Musik hören und üben, Information über Instrumente, einfache Musiklehre, elementares Musizieren mit Orffschen Instrumenten in Gruppen, rhythmische Schulung, Kenntnisse der Notenschrift sind Inhalte dieses Kurses.
Instrumentaler Hauptfachunterricht:
Die Jugendmusikschule Südlicher Breisgau bietet Unterricht in allen gebräuchlichen Instrumenten sowie Sologesang an.
Ergänzungsfächer:
- Singgruppe, Chor
- Vororchester, Kammerorchester
- Bläser- und Streicherkammermusik
- Orff- und Blockflötenkreise
- Jazz-, Rock-, Popband, Big Band
- Theorie/Gehörbildung, Korrepetition
