500 Jahre Lazarus von Schwendi

Von Freitag, den 08.07. – Sonntag, den 10.07.2022 fand ein historisches Schauspiel zum Leben und Wirken Schwendis auf der Freilichtbühne am Schloss in Kirchhofen statt.

Unter folgendem Link können Sie sich das gesamte Schauspiel nochmal auf YouTube anschauen:

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://lazarus-von-schwendi.com

Förderverein des Lazarus von Schwendi Schlosses e.V.

Weitere Informationen unter: https://www.foerderverein-schwendischloss.de/

Bildergalerie Historisches Schlossfestspiel
Bildergalerie Historisches Schlossfestspiel

Gemeinden mit einen Bezug zu Lazarus von Schwendi (1522-1583) aus Deutschland, Frankreich und Belgien schlossen sich 1986 in Kientzheim zum Lazarus-von-Schwendi-Städtebund zusammen. Ein Ziel ist seither, die von Schwendi praktizierte humanistische Gesinnung, Klarheit und Toleranz weiterzugeben und zu fördern sowie die Belebung der deutsch-französischen Freundschaft. Vertreter der Gemeinden treffen sich jährlich abwechselnd in einem der Mitgliedsorte zu Begegnung und Gedankenaustausch. Mitgliedsgemeinden sind in Deutschland sind Burkheim, Kirchhofen, Mittelbiberach, Schwendi und Triberg. Im Elsass Ammerschwihr, Kaysersberg, Katzenthal, Kientzheim, Ingersheim, Logelheim, Munster, Niedermorschwihr, Sigolsheim, Turckheim und Wintzenheim. In Belgien die Stadt Philippeville aus der Region Wallonien.

Weitere Informationen unter: https://www.schwendibund.com/

 

Aus dem Buch Lazarus von Schwendi von Engelbert Pfefferle:

„So entstanden im Laufe der Zeit die >> Schwendischen Ordnungen <<, die nach und nach in allen seinen Herrschaften angewendet werden sollten. Er verbot z.B. >> zu einem Wahrsager, Zauberer oder Teufelsbeschwörer zu laufen, oder sein Vieh mit sägen oder worten, beschwören zu lassen <<. Ganz besonders hielt er es für notwendig auf die Einhaltung der guten Sitten zu achten. Interessant ist die Einführung einer alten Trinkordnung aus Kientzheim in allen seinen Herrschaften: Es sind meist die Ärmsten, die in den Witshäusern sitzen, derweil Weib und Kinder zu Hause Hunger leiden. Dafür riskiert man eine Strafe des Turms oder der Verweisung aus der Herrschaft. Wirte und Stubenknechte haben um 9 Uhr ihre Lokale zu schließen. Bei Übertretungen zahlen Wirt und Gast, je ein Pfund Rappen. Die >> gemeinen Stuben sollen gefeit sein <<. >>Wer frevelt mit Haar raufen oder Zucken (mit dem Messer) und Schlagen <<, der zahlt doppelte Strafe und wandert in den Turm. Zutrinken, Wetttrinken oder Nötigung zum Trinken ist verboten, bei drei Pfund Rappen. Wer sich voll trinkt, daß er auf der Straße liegen bleibt und Ärgernis gibt (das Genossene von sich gibt) zahlt ein Pfund Rappen und wird zwei Tage bei Wasser und Brot in den Turm gelegt. Die Wirte dürfen keine leichtfertigen Leute und >> gemeine Metzen <<, länger als eine Nacht beherbergen, und müssen sie von den ehrlichen Leuchten absondern, sonst gibt es zwei Pfund Rappen als Strafe. Besonders hervorzuheben ist auch die soziale Haltung Schwendis. In allen seinen Herrschaften gründete er Spitäler und förderte bereits bestehende. Im Generallandesarchiv Karlsruhe befindet sich der >> Stiftungsbrief des Kirchhofer Spitals vom 16. September 1578 <<.