
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand: 16.05.2022, 10.00 Uhr)
+++ Update +++
Die Corona-Regeln wurden in ganz Deutschland gelockert. Wir haben in Ehrenkirchen dennoch sehr viele Corona-Erkrankungen. Derzeit sind es 170 Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. (Stand 16.05.2022).
Bitte bleiben Sie deshalb weiterhin vorsichtig und bleiben Sie gesund.
Corona-Verordnung des Landes in der ab 2. Mai 2022 gültigen Fassung
Die Landesregierung hat am 26. April 2022 die Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung (PDF) beschlossen. Die Verkündung erfolgt am 29. April 2022 in der Nummer 15 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg. Die Änderung tritt damit am 2. Mai 2022 in Kraft. Als Verkündung gilt allein die Veröffentlichung im Gesetzblatt. Die Vorabveröffentlichung der Verordnung auf dieser Webseite dient lediglich der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Institutionen und ist keine Verkündung im juristischen Sinne.
Änderungen zum 2. Mai 2022:
- Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022.
- Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.
Rechtsverordnung Baden-Württemberg Corona-Verordnung (02.05.2022)
(Stand: 21.04.2022)
Ehrenkirchen Kaisers Gute Backstube
Gewerbestraße 2, 79238 Ehrenkirchen
Terminbuchung unter: www.covidtestung-deutschland.de
Bad Krozingen Josefshaus
Basler Straße 1, 79189 Bad Krozingen
Terminbuchung unter: www.coronacheck-sued.de
Testzentrum im MEin Bildungs-Atelier
Kirchstr. 6, 79189 Bad Krozingen
Führt seziell bei Kindern den Lolli-Test durch.
Terminbuchung unter: coronatest-bk.de / 07633/9800653
Teststation am Fallerhof
Tunibergstraße 2b, 79189 Bad Krozingen-Hausen
Terminbuchung unter: www.coronacheck-sued.de
Teststation am Bahnhofsplatz
Bahnhofstr. 7 / vor dem Restaurant MCello, 79189 Bad Krozingen
Terminvereinbarung unter : https://covidtestung-deutschland.covidservicepoint.de
Teststation Schallstadt
Time4Test
Scheuerleweg 21, 79227 Schallstadt
Termin online vorbuchbar unter www.time4test.de
PCR-Test:
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Allgemeine gesundheitliche Fragen zur Pandemie werden ausschließlich über die Pandemie-Hotline unter der Nummer 0761 2187-3003 beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Bitte lesen Sie vor einem Anruf beim Gesundheitsamt unsere Antworten auf häufige gestellte Fragen durch.
Pandemie-Hotline für gesundheitliche Fragen | |
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Montag – Freitag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Nähere Informationen unter:
Kurzübersicht Corona-Einreiseregeln
Wo kann ich mich testen lassen?
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Risikogebiete
Übersicht internationale Risikogebiete (Robert-Koch-Institut)
Digitale Einreiseanmeldung
Download Checkliste Schutz und Hygienekonzept Baden-Württemberg
Verhaltensregeln:
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife. (Mindestens 20 Sekunden)
- In ein Papiertaschentuch niesen oder husten und dieses danach entsorgen.
- Händewaschen nach dem Niesen und Husten.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, in die Armbeuge niesen oder husten.
- Möglichst 1-2 Meter Abstand zu anderen Menschen halten. Händeschütteln generell unterlassen.
- Bei grippalen Symptomen zu Hause bleiben, um Ansteckung zu vermeiden.
- Jegliche Kontakte sollen auf das Notwendigste reduziert werden!
Rechtliche Anordnungen
Verordnung zur Absonderung (03.05.2022)
Weiterhin Isolationspflicht nach positivem Testergebnis
Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai 2022 in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.
Landesverordnung 10.06.2020 gültig bis 30.06.2020
Download Rechtsverordnung 10.06.2020 (Landesverordnung)
Einreise / Quarantäne
Download Verordnung Einreise/Quarantäne 15.07.2020
Sport
Download Verordnung über Sportstätten 04.06.2020
Download Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten 22.05.2020
Download Pressemitteilung Perspektive für den Breiten und Leistungssport 07.05.2020
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/
Verordnung über die Sportausübung (10.02.2022)
Regelungen für den Sport ab 9. Februar 2022
Aufhebung Sportverordnung (04.04.2022)
Betriebe
Download Verordnung Gaststätten 02.06.2020
Download Verordnung für Einzelhandelsbetriebe 03.05.2020
Veranstaltungen:
Download Verordnung des Sozialministeriums auf privaten Veranstaltungen 08.06.2020
Download Verordnung zu Veranstaltungen 29.05.2020
Bildung:
Download Wiederaufnahme des Schulbetriebs 16.06.2020
Sonstiges:
Download Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs 29.06.2020
Download Verordnung zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein-und Rückreisende 17.10.2020
Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschule (10.02.2022)
Regelungen für Musik- Kunst- und Jugendkuntschulen ab 9. Februar 2022
Dienstbetriebes der Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten des Rathauses
Um Wartezeiten und evtl. damit verbundene Menschenansammlungen im Foyer z.B. beim Einwohnermeldeamt/Standesamt zu vermeiden, bitten wir Sie, sich zunächst telefonisch (T. 804-0) oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Hilfreiche Links zum Thema Corona
Hier gibt es auch Tipps für Reisende in verschiedenen Sprachen