
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand: 28.02.2023, 08.00 Uhr)
Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Lange Zeit war sie das zentrale Regelwerk im Kampf gegen das Coronavirus, nun plant das Land zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufzuheben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett getroffen werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Allgemeine gesundheitliche Fragen zur Pandemie werden ausschließlich über die Pandemie-Hotline unter der Nummer 0761 2187-3003 beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Bitte lesen Sie vor einem Anruf beim Gesundheitsamt unsere Antworten auf häufige gestellte Fragen durch.
Pandemie-Hotline für gesundheitliche Fragen | |
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Montag – Freitag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Download Checkliste Schutz und Hygienekonzept Baden-Württemberg
Verhaltensregeln:
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife. (Mindestens 20 Sekunden)
- In ein Papiertaschentuch niesen oder husten und dieses danach entsorgen.
- Händewaschen nach dem Niesen und Husten.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, in die Armbeuge niesen oder husten.
- Möglichst 1-2 Meter Abstand zu anderen Menschen halten. Händeschütteln generell unterlassen.
- Bei grippalen Symptomen zu Hause bleiben, um Ansteckung zu vermeiden.
- Jegliche Kontakte sollen auf das Notwendigste reduziert werden!
Rechtliche Anordnungen
Landesverordnung 10.06.2020 gültig bis 30.06.2020
Download Rechtsverordnung 10.06.2020 (Landesverordnung)
Einreise / Quarantäne
Download Verordnung Einreise/Quarantäne 15.07.2020
Sport
Download Verordnung über Sportstätten 04.06.2020
Download Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten 22.05.2020
Download Pressemitteilung Perspektive für den Breiten und Leistungssport 07.05.2020
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/
Verordnung über die Sportausübung (10.02.2022)
Regelungen für den Sport ab 9. Februar 2022
Aufhebung Sportverordnung (04.04.2022)
Betriebe
Download Verordnung Gaststätten 02.06.2020
Download Verordnung für Einzelhandelsbetriebe 03.05.2020
Veranstaltungen:
Download Verordnung des Sozialministeriums auf privaten Veranstaltungen 08.06.2020
Download Verordnung zu Veranstaltungen 29.05.2020
Bildung:
Download Wiederaufnahme des Schulbetriebs 16.06.2020
Sonstiges:
Download Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs 29.06.2020
Download Verordnung zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein-und Rückreisende 17.10.2020
Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschule (10.02.2022)
Regelungen für Musik- Kunst- und Jugendkuntschulen ab 9. Februar 2022
Dienstbetriebes der Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten des Rathauses
Um Wartezeiten und evtl. damit verbundene Menschenansammlungen im Foyer z.B. beim Einwohnermeldeamt/Standesamt zu vermeiden, bitten wir Sie, sich zunächst telefonisch (T. 804-0) oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
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