
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Stand: 19.04.2021, 10.30 Uhr)
Änderungen zum 19. April 2021
Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis zum 16. Mai verlängert. Zusätzlich setzt die Landesregierung mit der Anpassung der Corona-Verordnung die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten um. Damit ergaben sich ab dem 19. April 2021 folgende Änderungen:
- Schulen:
- Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.
- In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 über liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen sind hiervon weiterhin ausgenommen.
- Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
- Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen:
- Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
- Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur für bestimmte Zwecke verlassen werden
- Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.
- Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe möglich.
- Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
- Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
- Wer Friseurdienstleistungen wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat vergangene Woche seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Zudem sind auch Personen, die eine höchstens sechs Monate zuvor durchgemachte COVID-19-Erkrankung nachweisen können, von den Regelungen erfasst.
Download Rechtsverordnung (Landesverordnung) 19.04.2021
In Zusammenarbeit mit der Arztpraxis Dr. Schunicht und der Apothekerin Frau Hug von der Kirchberg-/Breisgau-Apotheke werden regelmäßig kommunale Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger von Ehrenkirchen angeboten.
Diese Bürgertestungen finden wöchentlich
- dienstags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- donnerstags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kirchberghalle statt. Bitte melden Sie sich zuvor unter dem Link https://www.cm-terminreservierung.de/ehrenkirchen oder telefonisch unter 07633/804-0 verbindlich an. Bitte achten Sie darauf, dass sie nicht mehrere Termine pro Woche buchen können!
In Zusammenarbeit mit einem Team aus geschulten ehrenamtlichen Mithelfenden und der Sozialstation werden darüber hinaus Corona-Schnelltests
- jeden Samstag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
ohne vorherige Terminvereinbarung in der Kirchberghalle angeboten. Bei hoher Nachfrage ist allerdings mit entsprechender Wartezeit zu rechnen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie ca. eine Stunde vor dem Test nichts mehr trinken und essen.
Die Tests stehen auch für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zur Verfügung. Voraussetzung ist die Einwilligung der Eltern, bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist zusätzlich die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich im Fall eines positiven Testergebnisses, unverzüglich in Absonderung (Quarantäne) begeben müssen. Ein PCR-Test wird erforderlich, das Gesundheitsamt wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass für alle Testungen bei Betreten der Kirchberghalle zwingend eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Für die Testung wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum entnommen, das Ergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten nach Abstrichnahme vor. Es können ausschließlich symptomlose Personen getestet werden. Sollten Sie unter den bekannten Symptomen leiden, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten (Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns) wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117.
Für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurde die Robert-Schuman-Kaserne in Müllheim als Standort des KIZ ausgewählt.
Mit der Taste „1“ gehts zum Impftermin
Kreisimpfzentrum Breisgau-Hochschwarzwald
Verordnung zum Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus 10.03.2021
Allgemeine gesundheitliche Fragen zur Pandemie werden ausschließlich über die Pandemie-Hotline unter der Nummer 0761 2187-3003 beantwortet.
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Bitte lesen Sie vor einem Anruf beim Gesundheitsamt unsere Antworten auf häufige gestellte Fragen durch.
Pandemie-Hotline für gesundheitliche Fragen | |
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Montag – Freitag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss ab dem 8. August einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.
Wo kann ich mich testen lassen?
Klicken Sie hier, um auf die Liste zu gelangen
Übersicht internationale Risikogebiete (Robert-Koch-Institut)
Download Checkliste Schutz und Hygienekonzept Baden-Württemberg
Verhaltensregeln:
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife. (Mindestens 20 Sekunden)
- In ein Papiertaschentuch niesen oder husten und dieses danach entsorgen.
- Händewaschen nach dem Niesen und Husten.
- Ist kein Taschentuch griffbereit, in die Armbeuge niesen oder husten.
- Möglichst 1-2 Meter Abstand zu anderen Menschen halten. Händeschütteln generell unterlassen.
- Bei grippalen Symptomen zu Hause bleiben, um Ansteckung zu vermeiden.
- Jegliche Kontakte sollen auf das Notwendigste reduziert werden!
Die Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz und Wirtschaft, Peter Altmaier, haben in einer Pressekonferenz erste Details zu den geplanten Hilfen für die Wirtschaft bekannt gegeben.
Wie im MPK-Beschluss mitgeteilt (Ziffer 11 und 12) soll es für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, (Solo-) Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe geben. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (Fixkosten November 2019) für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Für Unternehmen über 50 Mitarbeiter ist eine Erstattung bis zur beihilferechtlichen Grenze geplant. Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen sollen analog zu den aktuellen Überbrückungshilfen über das digitale Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten für die betroffenen Unternehmen beantragt werden können. Die Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium sind abgeschlossen und werden aktuell in Förderrichtlinien überführt und mit den Ländern sowie der EU-Kommission abgestimmt. Mit einer Antragsstellung ist in „einigen Tagen“ zu rechnen.
Die Überbrückungshilfen II sollen verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert werden. Diese Überbrückungshilfen III sollen ab Dezember/Januar beispielweise von der Kultur- und Veranstaltungsbranche und den Soloselbstständigen abrufbar sein.
Der bestehende KfW-Schnellkredit für Unternehmen (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/) wird für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftige geöffnet und angepasst.
Hinweise für Betriebe, Geschäfte und Selbstständige:
Download Auslegungshinweise für Geschäfte 08.06.2020
Download Verordnung für Einzelhandelsbetriebe 03.05.2020
Download Verordnung für medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen 03.05.2020
Soforthilfe:
Download Pressemitteilung IHK Soforthilfeprogramm: Kammern übernehmen Plausibilitätsprüfung
Gaststätten:
Download Verordnung Gaststätten 17.05.2020
Download Verordnung Gaststätten gültig bis 1.06.2020
Friseurbetriebe:
Download Verordnung für Friseurbetriebe 03.05.2020
Veranstaltungen:
Download Verordnung des Sozialministeriums zu Veranstaltungen 29.05.2020
Infos zu den Grenzen:
Download Pressemitteilung Öffnung der Grenzen zu Frankreich und der Schweiz
Download Verstärkte Grenzkontrollen, Grenzübertrittsbescheinigung der Bundespolizei
Bund-und Länderbeschlusse:
Erklärung Kretschmann nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 06. Mai 2020
Stufenplan zur Lockerung:
Download Stufenplan zur Lockerung 12.05.2020
Fahrplanänderungen für Bus und Bahn:
Download Südbadenbus reduziert Spätfahrten ab 24.03.2020
Download Fahrplan ab 14.06.2020 7208.1
Informationen von Bürgermeister Thomas Breig
Download Corona-Update von Bürgermeister Thomas Breig 05.11.2020
Download Informationen Bürgermeister Thomas Breig 03.07.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 12.06.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 05.06.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 22.05.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 15.05.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 08.05.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 30.04.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 24.04.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 09.04.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 03.04.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 27.03.2020
Download Informationen von Bürgermeister Thomas Breig 20.03.2020
Download Corona-Update von Bürgermeister Thomas Breig 02.12.2020
Sonstiges
Download Tipps der Polizei zum Thema Nachbarschaftshilfe Hilfe annhemen? Aber sicher!
Rechtliche Anordnungen
Landesverordnung 10.06.2020 gültig bis 30.06.2020
Download Rechtsverordnung 10.06.2020 (Landesverordnung)
Einreise / Quarantäne
Download Verordnung Einreise/Quarantäne 15.07.2020
Sport
Download Verordnung über Sportstätten 04.06.2020
Download Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten 22.05.2020
Download Pressemitteilung Perspektive für den Breiten und Leistungssport 07.05.2020
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/
Betriebe
Download Verordnung Gaststätten 02.06.2020
Download Verordnung für Einzelhandelsbetriebe 03.05.2020
Veranstaltungen:
Download Verordnung des Sozialministeriums auf privaten Veranstaltungen 08.06.2020
Download Verordnung zu Veranstaltungen 29.05.2020
Bildung:
Download Wiederaufnahme des Schulbetriebs 16.06.2020
Sonstiges:
Download Verordnung des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs 29.06.2020
Download Verordnung zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein-und Rückreisende 17.10.2020
Suche/Biete Hilfe – Kontaktformular
Das neuartige Coronavirus stellt für ältere Menschen, aber auch für jüngere mit Vorerkrankungen ein hohes Risiko dar. Für sie kann einkaufen oder mit dem Hund Gassi gehen ganz schnell zu einem großen Problem werden. Auch für die Menschen, die in Quarantäne leben müssen, weil sie in einem Risikogebiet in Urlaub waren, müssen eine Lösung finden, damit ihnen das Essen und auch der Lesestoff nicht ausgeht.
Hierfür sind nachfolgend die Stellen aufgeführt, die sich bereits bereit erklärt haben, Hilfe für die o.g. Personen zu leisten und Einkäufe und andere Dinge des täglichen Lebens zu übernehmen. Scheuen Sie sich nicht direkt Kontakt aufzunehmen.
Bestehende Hilfsangebote:
Hilfe von Haus zu Haus
Telefon: 07633/4065813
E-Mail: hilfe@obere-moehlin.de
Gemeindeverwaltung Ehrenkirchen
Telefon: 07633-804-0
E-Mail: wirhelfen@ehrenkirchen.de
Freiwillige Helfer haben die Möglichkeit uns über das nachfolgende Kontaktformular ihr Hilfsangebot zukommen zu lassen – wir helfen dann gerne bei der Vermittlung.
Wer Hilfe benötigt kann sich ebenfalls über das Kontaktformular, die Telefonnummer 07633/804-0 oder über die E-Mail Adresse wirhelfen@ehrenkirchen.de an uns wenden.
Wir bringen die Menschen zueinander – Ehrenkirchen hält zusammen!
Selbstverständlich werden wir alle Daten vertraulich behandeln.
Einschränkung des Dienstbetriebes der Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten des Rathauses
Grundsätzlich sind die Mitarbeiter auch in Corona-Zeiten im Rathaus wie bisher erreichbar. Um jedoch Wartezeiten und evtl. damit verbundene Menschenansammlungen im Foyer z.B. beim Einwohnermeldeamt/Standesamt zu vermeiden, ist ein ungehinderter Zutritt in das Rathaus leider nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb, sich zunächst telefonisch (T. 804-0) oder per Mail mit uns in Verbindung zu setzen. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin. Dies garantiert Ihnen eine sofortige und schnelle Abwicklung Ihrer Angelegenheit und der Kontakt mit anderen reduziert sich auf ein Minimum. Die Ortsverwaltungen bleiben weiter geschlossen.
Im Rathaus gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Kindertagesstätten
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Einrichtung oder an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung:
Frau Annika Braunsdorf, Tel. 07633/804-17
Herr Christoph Blattmann, Tel. 07633/804-34
Frau Claudia Brämer, Tel. 07633/804-40
Schulbetrieb
Hilfreiche Links zum Thema Corona
Hier gibt es auch Tipps für Reisende in verschiedenen Sprachen