Auf der Staufener Straße als neue Gemeindestraße konnte nun unabhängig vom Lärmschutz eine durchgehende Tempo 30-Zone ausgewiesen werden. Nach Rechtskraft des Umstufungsverfahrens konnte die Anordnung jetzt umgesetzt werden.
Desweiteren wurde mit der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes im Zusammenhang der Umstufung der L 125 zur Gemeindestraße vereinbart, dass auf der Staufener Straße innerorts und auf der bisherigen L 125 außerorts bis zur Abzweigung der Kreisstraße in Richtung Ehrenstetten eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 t angeordnet wird.