Die befristete Mehrwertsteuersenkung für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 betrifft auch den Wasserbezug von der Gemeinde. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5% statt 7% gilt dabei nicht nur für das zweite Halbjahr, sondern rückwirkend für das ganze Jahr.
Im Rahmen der Jahresabrechnung zum 31.12.2020 erfolgt die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 5% auf den gesamten Jahresverbrauch. Eine Zwischenablesung ist somit nicht erforderlich. Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen ändert sich nicht.
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