Gemeinde Ehrenkirchen
Allgemein

Öffentliche Auslegung des Entwurfes einer Katzenschutzverordnung für den Ortsteil Norsingen

Vom Gemeinderat ist beabsichtigt, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Ein erster Entwurf wurde im Mitteilungsblatt am 24. Juli 2020 veröffentlicht, die Bevölkerung wurde um Stellungnahme gebeten. Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen hat der Gemeinderat am 20. Oktober 2020 einen geänderten Verordnungsentwurf gebilligt. Dieser ist insbesondere wegen einer zwischenzeitlich herausgegebenen Musterverordnung neu aufgebaut. Auch sieht dieser keine Trennung zwischen „Kernzone“ und „Schutzgebiet“ mehr vor, sondern hat einheitliche Regelungen für den gesamten Geltungsbereich. Geändert ist auch, dass die Verordnung nicht mehr nur für einen Teil von Norsingen gilt, sondern für die gesamte Gemarkung des Ortsteiles Norsingen.

Hinsichtlich des genauen Wortlauts wird auf unten stehenden Verordnungsentwurf verwiesen. Der Entwurf der Verordnung wird bis zum13. November 2020 öffentlich ausgelegt.

Es besteht für die Dauer der Auslegung – also bis einschließlich 13. November 2020 – die Möglichkeit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Die Stellungnahme ist an das Bürgermeisteramt Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, 79238 Ehrenkirchen oder per E-Mail an gemeinde@Ehrenkirchen.de zu richten.

Klicken Sie hier, um den Entwurf der Katzenschutzverordnung herunterzuladen

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